Gesetz über die Reihenfolge der wahlwerbenden Parteien in der Veröffentlichung der Stadtwahlbehörde bei der Durchführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates der Städte Linz, Steyr und Wels im Jahre 1979
LGBL_OB_19790912_72Gesetz über die Reihenfolge der wahlwerbenden Parteien in der Veröffentlichung der Stadtwahlbehörde bei der Durchführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates der Städte Linz, Steyr und Wels im Jahre 1979Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.09.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 72/1979 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Gesetz
vom 9. Juli 1979 über die Reihenfolge der wahlwerbenden Parteien in der Veröffentlichung der Stadtwahlbehörde bei der Durchführung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates der Städte Linz, Steyr und Wels im Jahre 1979
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
§ 1
(I) In der Veröffentlichung der Stadtwahlbehörde gemäß § 43 Abs. 2 der Statutargemeinden-Wahlordnung 1961 hat sich bei den im Jahre 1979 gleichzeitig mit der Wahl des Landtages durchzuführenden Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates der Städte Linz, Steyr und Wels die Reihenfolge jener wahlwerbenden Parteien, die im zuletzt gewählten Landtag vertreten waren, nach der Zahl der Mandate, die die wahlwerbenden Parteien bei der Landtagswahl 1973 erreicht haben, zu richten.
(2) Im übrigen bleiben die Regelungen, über die Veröffentlichung der Wahlvorschläge unberührt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die gleichzeitige Durchführung der Wahl des Landtages und der Wahl des Gemeinderates, der Städte Linz, Steyr und Wels im Jahre 1979, LGB1. Nr. 60/1979, in Kraft.
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