Gesetz, mit dem das O.ö. Bezügegesetz geändert wird
LGBL_OB_19790912_68Gesetz, mit dem das O.ö. Bezügegesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.09.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 68/1979 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Gesetz
vom 9. Juli 1979, mit dem das O. ö. BezUgegesetz geändert wird
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O. ö. Bezügegesetz, LGB1. Nr. 16/1973, wird wie folgt geändert:
Dem § 9 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:
"Dauert jedoch die Funktionsausübung weniger als eine Gesetzgebungsperiode, so gebührt die Entschädigung anteilsmäßig, und zwar entsprechend der Dauer der Funktionsausübung gemessen an der Dauer der Gesetzgebungsperiode."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am 8. Juli 1979 in Kraft.
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