Gesetz, mit dem die O.ö. Landarbeitsordnung 1968 neuerlich geändert wird (O.ö. Landarbeitsordnungsnovelle 1979)
LGBL_OB_19790530_35Gesetz, mit dem die O.ö. Landarbeitsordnung 1968 neuerlich geändert wird (O.ö. Landarbeitsordnungsnovelle 1979)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.05.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/1979 10. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
endet hat, an Kindes Statt angenommen haben (Adoptivmütter);
"§ 751.
Der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung oder des Befreiungsscheines (§§4 und 15 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGB1. Nr. 218/1975} einer Ausländerin wird im Falle der Schwangerschaft und der Entbindung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, in dem ihr
Dienstverhältnis nach § 75 e Abs. 1 und den dafür sonst geltenden
gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen rechtsgültig beendet werden kann."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monats ersten in Kraft.
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