Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grundverkehrs-Verwaltungsabgabenverordnung 1975 geändert wird
LGBL_OB_19790523_33Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grundverkehrs-Verwaltungsabgabenverordnung 1975 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.05.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/1979 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
§ 1
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 10. November 1975,
LGB1. Nr. 66, über die Verwaltungsabgaben in Angelegenheiten
des Grundverkehrs und des Ausländergrunderwerbs (Grundverkehrs-
Verwaltungsabgabenverordnung 1975) wird wie folgt geändert:
1.§ 1 Abs. 2 hat zu lauten:
"(2) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist,
"(2) Für die Entrichtung der Verwaltungsabgabe haften in den Fällen des Abs. 1 lit. a oder b sämtliche Vertragsschließende bzw. in den Fällen des Abs. 1 lit. c oder d sämtliche Rechtserwerber als Gesamtschuldner."
lit. a hat der letzte Satzteil zu
"2 v. T. der Gegenleistung bzw. der Höhe des Meistbotes, überbotes'
oder Übernahmsantrages, mindestens zweihundertfünfzig Schilling,
höchstens jedoch viertausendfünfhundert Schilling;"
4 v. T. der Gegenleistung bzw. der Höhe des Meistbotes, überbotes
oder Übernahmsantrages, mindestens fünfhundert
Schilling, höchstens jedoch viertausendfünfhundert Schilling;"
§ 2 Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1979 in Kraft.
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