Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Geretsberg
LGBL_OB_19790405_25Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde GeretsbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.04.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/1979 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 12. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Geretsberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. März 1979 der Gemeinde Geretsberg, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Geretsberg:
In Silber auf grünem Dreiberg ein blauer, gefranster Enzian mit grünem Kelch und zwei grünen Blättern.
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