Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlägl
LGBL_OB_19780926_54Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde SchläglGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.09.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 54/1978 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 4. September 1978
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlag!
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 4. September 1978 der Gemeinde Schlägl, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlägl:
Geteilt; oben in Grün zwischen zwei goldenen, aus der Mitte der Teilungslinie wachsenden, nach innen gebogenen Roggenähren ein silbernes Spitzeisen; unten in Silber zwei grüne, schräggekreuzte Schlegel.
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