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Gesetz betreffend die Dienstzweige, Amtstitel und besonderen Anstellungserfordernisse für die Beamten der Gemeinden (Gemeindeverbände) in handwerklicher Verwendung mit Ausnahme der Beamten der Städte mit eigenem Statut (Gemeindehandwerkerdienstzweigegesetz) | Omnilex