Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Puchenau
LGBL_OB_19780906_43Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde PuchenauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.09.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 43/1978 16. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 24. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Puchenau
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 24. Juli 1978 der Gemeinde Puchenau, politischer Bezirk Urfahr-Um-gebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Puchenau:
In Gold über einer blauen Wellenleiste im Schildfuß eine rote und zwei grüne, eins zu zwei gestellte Buchen mit kugelförmigen Kronen und schwarzen Stämmen.
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