Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Höhnhart
LGBL_OB_19780906_41Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde HöhnhartGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.09.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/1978 16. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 10. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Höhnhart
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 10. Juli 1978 der Gemeinde Höhnhart, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Höhnhart:
In Schwarz auf grünem, von einer goldenen Leiste gesäumtem Dreiberg ein goldener Ahornzweig mit drei goldenen Blättern.
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