Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Klaffer
LGBL_OB_19780625_36Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde KlafferGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.06.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1978 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Klaffer
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs, 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1978 der Gemeinde Klaffer, politischer Bezirk Rohnbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Klaffer:
In Silber eine blaue, gestürzte, eingebogene, erniedrigte .Spitze; darin ein auf drei goldenen, einen über zwei gestellten Quadersteinen, stehender silberner, flugbereiter Falke.
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