Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ort im Innkreis
LGBL_OB_19780523_21Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ort im InnkreisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.05.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/1978 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 3. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ort im Innkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 3. April 1978 der Gemeinde Ort im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ort im Innkreis:
In Gold ein grüner, aus dem Schildfuß wachsender Eichenzweig, der von einem blauen Balken mit darin stehenden silbernen Rauten so überdeckt wird, daß oben drei Blätter und unten zwei Blätter und darüber zwei rote Eicheln sichtbar sind.
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