Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stroheim
LGBL_OB_19780330_12Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde StroheimGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.03.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1978 7. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 27. Februar 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Stroheim
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Februar 1978 der Gemeinde Stroheim, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Stroheim:
Von Rot und Silber geviert mit einem Malteser-Kreuz in gewechselten Farben.
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