Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Klaus an der Pyhrnbahn
LGBL_OB_19780223_7Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Klaus an der PyhrnbahnGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.02.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/1978 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1978 über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Klaus an der Pyhrnbahn
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 dieri OberiösteCTeichischen Gemeinideordinungi 1965, LGBl, Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Jänner 1978 der Gemeinde Klaus an dieir Pyhrnbahn, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemieindswappenis verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Klaus ander Pyhrnbahn:
In Schwarz vom Rand dies Schildhaupleis bis zum Schildfuß reichend sechs, goldene, dmei zu zwei zu eins gestellte Keile.
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