Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde St. Leonhard bei Freistadt und der Marktgemeinde Weitersfelden geändert werden
LGBL_OB_19761229_81Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde St. Leonhard bei Freistadt und der Marktgemeinde Weitersfelden geändert werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1976
Fundstelle
LGBl. Nr. 81/1976 42. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
§ 1
(1)Die Grenzen der Marktgemeinde St. Leonhard
bei Freistadt und der Marktgemeinde Weitersfelden,
politischer Bezirk Freistadt, werden wie folgt ge
ändert:
a)Ein Teil des Grundstückes Nr. 2125, Katastralge
meinde Harrachstal, Marktgemeinde Weiters
felden, im Ausmaß von 31 m2 wird der Markt
gemeinde St. Leonhard bei Freistadt einge
meindet;
b)Teile der Grundstücke Nr. 3708, 4268, 4269 und
4348, Katastralgemeinde St. Leonhard Marktge
meinde St. Leonhard bei Freistadt, im Ausmaß
von 1249 m2 werden der Marktgemeinde
Weitersfelden eingemeindet.
(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes
der Grenze zwischen der Marktgemeinde St. Leon
hard bei Freistadt und der Marktgemeinde Weiters
felden ist in der Anlage dargestellt.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.
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