Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Agatha
LGBL_OB_19760330_15Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. AgathaGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.03.1976
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1976 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 2. Februar 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Agatha
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 2. Februar 1976 der Gemeinde St. Agatha, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Agatha:
In Silber zwischen vier roten sechsstrahligen Sternen in den Ecken ein rotes Herz, aus dem oben in der Mitte an blauen Stengeln drei blaue, eins zu zwei stehende Vergißmeinnichtblüten mit goldenen Butzen wachsen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.