Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wolfern
LGBL_OB_19751203_70Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde WolfernGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.12.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 70/1975 28. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 17. November 1975
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wolfern
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 17. November 1975 der Gemeinde Wolfern, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wolfern:
Gespalten; rechts in Silber ein roter, aufgerichteter, nach links gewendeter Wolf; links in Blau ein goldener, aufgerichteter, feuersprühender, rot gehörnter Panther.
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