Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Micheldorf in Oberösterreich
LGBL_OB_19751111_55Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Micheldorf in OberösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.11.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 55/1975 24. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 22. September 1975 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Micheldorf in Oberösterreich
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit
Beschluß vom 22, September 1975 der Gemeinde Micheldorf in
Oberösterreich, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems,
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Micheldorf in
Oberösterreich:
Gespalten; rechts in Grün eine silberne, ionische Säule, überhöht von einem goldenen, gleicharmigen Kreuz; links gespalten von Silber und Schwarz mit zwei aufrecht stehenden, mit den Schneiden auswärts gekehrten Pflugmessern (Sech) in gewechselten Farben.
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