Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Scharten
LGBL_OB_19751007_50Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde SchartenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.10.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 50/1975 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Scharten
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 25. August 1975 der Gemeinde Scharten, politischer Bezirk Bferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Scharten:
In Gold über einem roten Dreiberg eine grüne Balkenwaage mit Aufhängehaken und gleichstehenden Schalen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.