Gesetz, mit dem das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert wird (O.ö. LSG.-Novelle 1974)
LGBL_OB_19740624_16Gesetz, mit dem das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert wird (O.ö. LSG.-Novelle 1974)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.06.1974
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/1974 8. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
2.Den Bestimmungen des § 2 in der gemäß Z. 1
geänderten Fassung wird die Absatzbezeich
nung "(i)" vorangesetzt.
3.Dem § 2 wird folgender neuer Abs. 2 angefügt:
"(2) Die in Abs. 1 Z. 6 bezeichneten Erwerbsvorgänge gelten dann nicht als Gegenstand von Siedlungsverfahren im Sinne des Abs. 1, wenn der voraussichtliche Betriebsnachfolger nicht binnen acht Jahren nach Vertragsabschluß die Bewirtschaftung des Betriebes übernommen hat."
4.§ 18 Abs. 5 hat zu lauten:
"(5) Der Vorsitzende vertritt den Fonds nach außen. Schriftliche rechtsverbindliche Erklärungen des Fonds sind vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterfertigen."
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