Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Ohlsdorf zum Fremdenverkehrsgebiet
LGBL_OB_19740522_11Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Ohlsdorf zum FremdenverkehrsgebietGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.05.1974
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/1974 7. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 1. April 1974 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Ohlsdorf zum Fremdenverkehrsgebiet
Auf Grund der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
§ 1
Das Gebiet der Gemeinde Ohlsdorf wird zum Fremdenverkehrsgebiet
"Ohlsdorf bei Gmunden/ Traunsee" erklärt.
§ 2
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte
Gelbietsbezeichnung.
§ 3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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