Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Frankenmarkt
LGBL_OB_19730515_20Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde FrankenmarktGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.05.1973
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1973 10. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 16. April 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde
Frankenmarkt
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1
der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober
österreichischen Gemeindeordnung 1965,'
LGBL Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 16. April 1973
der Marktgemeinde Frankenmarkt, politischer Bezirk
Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemein
dewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Frankenmarkt:
Durch eine erniedrigte, silberne Leiste geteilt; unten Grün; oben in Blau drei silberne, 1 : 2 gestellte, heraldische Lilien.
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