Datum der Kundmachung
20.02.1973
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1973 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der o.ö. Landesregierung über ein weiteres Fachgebiet im Rahmen der land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
Text
§ 1
(1)DIE PFERDEZUCHT, -HALTUNG UND -AUSBILDUNG WIRD
ALS EIN FACHGEBIET IM SINNE DES § 11 ABS. 1 DES GE
SETZES BESTIMMT.
(2)Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings
und Fachausbildungsstelle hat auf Antrag einem
landwirtschaftlichen Facharbeiter im Facharbeiterbrief