Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pollham
LGBL_OB_19730213_12Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde PollhamGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.02.1973
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1973 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 15. Jänner 1973 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pollham
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 15. Jänner 1973 der Gemeinde Pollham, politischer Bezirk Gries-kirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pollham:
Gespalten; rechts in Schwarz ein goldener, pfahlweis gestellter Rost, links von Silber und Rot siebenmal schräglinks geteilt.
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