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Gesetz betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für die vom Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband anzustellenden Kindergärtnerinnen, Erzieher an Horten und Erzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind (O.ö. Kindergärten- und Horte- Anstellungserfordernissegesetz) | Omnilex