Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwertberg
LGBL_OB_19720810_27Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde SchwertbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.08.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 27/1972 11. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 17. Juli 1972 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde
Schwertberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 17. Juli 1972 der Marktgemeinde Schwertberg, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens, verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Schwertberg:
In Schwarz über einem goldenen Dreiberg ein silbernes, schräggestelltes Schwert.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.