Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werden | Omnilex
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werden
LGBL_OB_19720703_20Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.07.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1972 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werden
Text
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