Verordnung der o.ö. Landesregierung, womit die Feuerwehr- Dienstbekleidungsverordnung geändert wird
LGBL_OB_19711013_44Verordnung der o.ö. Landesregierung, womit die Feuerwehr- Dienstbekleidungsverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.10.1971
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1971 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
2.§ 4 hat zu lauten:
"Regenmantel. § 4.
(1)Der Regenmantel ist aus grauem Regen
mantelstoff angefertigt und reicht bis unge
fähr 3 cm über das Knie.
(2)In das linke Vorderteil sind 2,5 cm von
der Längskante entfernt unter einer Knopf
leiste 4 Knopflöcher eingearbeitet. Das
oberste Knopfloch ist 16 cm vom Kragenan
satz entfernt. Der Abstand der Knopflöcher
voneinander beträgt 15 cm. Am rechten Vor
derteil sind dazu passend 4 Knöpfe ange
bracht, die auf der Innenseite des Vorder
teiles durch je einen kleinen Gegenknopf ge
halten werden.
(s) In jedes Vorderteil ist knapp unterhalb der Taille eine schräg
gestellte Seitentasche mit Leisten eingenäht. Die Leiste ist 4 cm
breit, vorne 2 cm abgeschrägt und 20 cm lang. Die Leistenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
(4)Der Rückenteil ist mit einer Mittelnaht
gearbeitet. Der Schlitz am unteren Rückenteil
ist 30 bis 35 cm lang. Die Mittelnaht und
die linke Schlitzkante sind mit einem 5 mm
breiten Stepp versehen.
(5)Auf beiden Schultern ist über der Naht
7 cm vom Kragenansatz entfernt ein Knopf
und 16 cm vom Kragenansatz entfernt eine
Schlaufe angenäht. Die Schlaufe ist 4,5 cm
lang und 1 cm breit. Die Schlaufe ist in einem
rechten Winkel zur Naht befestigt, und zwar
so, daß die Schlaufenmitte auf der Naht zu
liegen kommt. Schlaufe und Knopf dienen
zur Befestigung einer in der Mitte gefalteten
Schulterklappe. Ober- und Unterteil der
Schulterklappe sind 13 cm lang und haben
eine größte Breite von 4,5 cm. Das obere
Ende ist dreieckförmig ausgeführt. 2 cm vom
oberen Ende ist in der Mitte ein Knopfloch
eingenäht. Die Kanten der Schulterklappe
sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
Am oberen Teil der Schulterklappe ist das Dienstgradabzeichen aufgenäht.
(e) Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm und hinten 6 cm breit. Die Kragenspitzen sind abgerundet. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von 70 Grad zueinander. Die Kragenkanten sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen.
(7) An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längst des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand haben. Die Patten sind aus Kunststoff und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm; 2,5 cm von der Spitze der Patte entfernt ist im gleichen Abstand von beiden Seiten der Patte ein kleiner Knopf mit Splint durch die Patte durchgesteckt.
Die Patte ist für Verwaltungsdienstgrade blau, für
Kuraten
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violett, für Feuerwehr-Ärzte schwarz und für alle übrigen Dienstgrade zinnoberrot.
(8) Der Regenmantel ist zur Gänze gefüttert und an der Innenseite so ausgestattet, daß ein Wollfutter eingeknöpft werden kann."
3.Die §§5 und 7 werden aufgehoben.
4.§ 8 hat zu lauten:
"Uniformhemd. § 8.
(1)DAS UNIFORMHEMD IST GRAU UND REICHT BIS
ZUM UNTEREN GESÄßENDE. UNTEN IST DAS UNI
FORMHEMD IM HEMDSCHNITT ABGESCHLOSSEN.
(2)Auf den beiden Schultern befinden sich
die Schulterklappen. Die Schulterklappe ist
14 cm lang und 4,5 cm breit. Das halsnahe
Ende ist dreieckförmig ausgeführt. 1 cm vom
halsnahen Ende entfernt ist in der Mitte ein
Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf
dem Hemd ein Knopf befestigt. Das halsferne
Ende der Schulterklappe ist in die Ärmelnaht
versenkt. Die Kanten der Schulterklappe sind
mit einem 5 mm breiten Stepp versehen. Auf
jeder Schulterklappe ist eine Aufschiebe
schlaufe aufgeschoben. Diese Schlaufe hat
eine Seitenlänge von 4,5 cm.
(3)Auf jedem Vorderteil ist eine Brust
tasche aufgesteppt, die 18 cm lang und je
nach Brustweite 13 bis 14 cm breit ist. Jede
Brusttasche hat eine 7 cm lange Taschen
klappe. In der Mitte der Taschenklappe ist
1 cm vom unteren Rand entfernt ein senk
recht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu
passend ist auf der Tasche ein Knopf ange
näht.
(4)Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm
und hinten 4 cm breit. Bei geschlossenem
Kragen stehen die beiden Vorderkanten in
einem Winkel von 70 Grad zueinander. Der
Kragen ist so gearbeitet, daß er sowohl ge
schlossen als auch offen getragen werden
kann. Die Kragenkante ist mit einem 5 mm
breiten Stepp versehen.
(5)Die Ärmel sind am unteren Ende mit
einem 18 cm langen, an der Ellbogenseite
liegenden Schlitz offen gearbeitet. Sie sind
am unteren Ende mit einer 7 cm breiten, an
den Ecken abgerundeten Passe abgeschlossen.
Am obenliegenden Teil der Passe ist 1,5 cm
vom Rand des Schlitzes entfernt in der Mitte
der Passe ein Knopfloch eingenäht. Am un
tenliegenden Teil der Passe ist ein zum
Knopfloch passender Knopf angenäht. Die
Schlitz- und Passenkanten sind mit einem
5 mm breiten Stepp versehen,
(s) Am linken Vorderteil sind 2 cm von der Vorderkante entfernt in
gleichen Abständen voneinander 5 Knopflöcher eingenäht; das oberste
Knopfloch ist vom oberen Rand des Übertrittes 1 cm, das unterste
Knopfloch ist vom unteren Hemdrand 14 cm entfernt. Am rechten
Vorderteil sind dazu passend 1,5 cm von der Vorderkante entfernt 5
Knöpfe angenäht. Die Kante des linken
Vorderteiles und der untere Rand des Uniformhemdes sind mit einem 5 mm breiten Stepp versehen."
(1)Die sichtbaren Knöpfe an der Mütze, am
Mantel, am Rock, am Lederrock und an der
Lederweste sind gekörnte Metallknöpfe. Die
sichtbaren Knöpfe am Regenmantel, am
Schutzanzug und am Uniformhemd sind aus
Kunsthorn.
(2)Die Metallknöpfe an Dienstbekleidungs
stücken der Verwaltungs-, Offiziers-, höheren
Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrade sind
gelb, an Dienstbekleidungsstücken der üb
rigen Dienstgrade weiß.
(3)Die Knöpfe haben einen Durchmesser
von 13 bis 23 mm. Die Knöpfe sind in
passender Größe an die Dienstbekleidungs
stücke angenäht."
"Feuerwehrhelm. § 20.
(1)Der Feüerwehrhelm ist aus Leichtmetall
oder Kunststoff angefertigt. Auf dem Feuer
wehrhelm ist eine sechszackige Helmspinne.
Die Helmspinne ist beim Leichtmetallhelm
vernickelt; beim Kunststoff heim sind Helm
und Spinne aus demselben Material. Innen ist
der Helm gefüttert. Das Helmfutter ist ver
stellbar ausgeführt. Am Helmfutter ist das
verstellbare, gegabelte Kinnband befestigt.
(2)Der Leichtmetallhelm ist für Stabsoffi
ziersdienstgrade, höhere Offiziersdienstgrade
sowie für Feuerwehrkommandanten und
deren Stellvertreter blank, für alle übrigen
Dienstgrade schwarz. Der Kunststoffhelm ist
silbergrau.
(3)Oberhalb anschließend an die Helm
kerbe ist umlaufend ein 1,5 cm breiter
Leuchtstreifen angebracht. Der Leuchtstreifen
ist für höhere Offiziersdienstgrade und Stabs
offiziersdienstgrade sowie für Feuerwehr
kommandanten und deren Stellvertreter gelb,
für Zugs- und Gruppenkommandanten weiß
und für die übrigen Dienstgrade rot. Der zum
Atemschutzdienst voll taugliche und ausge
bildete Feuerwehrmann trägt an beiden
Breitseiten seines Helmes zwischen den Spin
nenarmen im Abstand von 2 cm vom um
laufenden Leuchtstreifen einen waagrechten,
gelben Leuchtstreifen im Ausmaß von
50 x 10 mm.
(4)An der Stirnseite des Feuerwehrhelmes
ist in der Mitte 4 cm vom Helmrand entfernt
das auf emailliertem Metall in Farben dar
gestellte Landeswappen angebracht. Auf dem
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Kunststoffhelm kann das Landeswappen auch in Farbdruck ausgeführt sein. Unterhalb des Landeswappens ist für die nachstehend angeführten Organe folgende Aufschrift angebracht:
für Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes:
"Landes-Feuerwehrverband"; für Hilfsorgane des Bezirks-
Feuerwehrkom-mandos:
"Bezirks-Feuerwehrkommando"; für Hilfsorgane der Abschnitts-
Feuerwehr-kommandos: " Abschnitts-Feuerwehrkommando"."
8.§ 22 hat zu lauten:
"Feuerwehrgurt.
§ 22.
Der Feuerwehrgurt ist nach der ÖNORM F 4030 ausgeführt."
9.§ 23 hat zu lauten:
"Dienstgradabzeichen. § 23.
(1)DIE DIENSTGRADABZEICHEN WERDEN AM
REGENMANTEL, AM ROCK, AM UNIFORMHEMD, AUF
DER LEDERWESTE UND AM SCHUTZANZUG GETRAGEN.
(2)Dienstgradabzeichen ist der Spiegel
(Kragenspiegel, Spiegel auf der Aufschiebe
schlaufe und Spiegel auf der Schulterklappe).
Auf dem Spiegel sind entsprechend dem
Dienstgrad Sternrosetten und Borten aufge
näht. Bei Kuraten ist ein lateinisches Kreuz,
bei Feuerwehr-Ärzten ein Äskulapstab und
bei Feuerwehr-Kapellmeistern eine Lyra auf
genäht.
(3)Die Kragenspiegel am Schutzanzug sind
aus Kunststoff, sonst aus Tuch. Sie haben die
Form eines zum Kragen passenden Rhom-
boides, dessen Seiten 4,5 cm und 8 cm lang
sind; die Seiten der Kragenspiegel für Stabs
offiziersdienstgrade sind 4,5 cm und 9 cm
lang.
(4)Der Spiegel für Verwaltungsdienstgrade
ist blau, für Kuraten violett, für Feuerwehr-
Ärzte schwarz und für alle übrigen Dienst
grade zinnoberrot.
(5)Die Aufschiebeschlaufen des Uniform
hemdes sind aus Gewebe hergestellt; ihre
Farbe hat dem des Hemdes zu entsprechen. Auf der Schlaufe befindet sich ein rechteckiger Spiegel aus Kunststoff, dessen Seiten 3,5 cm und 3,6 cm lang sind; die Seiten der Spiegel für Stabsoffiziersdienstgrade sind 3,5 cm und 4 cm lang. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für die Spiegel der Schulterklappen des Regenmantels.
(e) Die Sternrosetten sind auf der vorderen Hälfte des Spiegels aufgenäht, und zwar 1 Sternrosette allein in der Mitte der vorderen Hälfte des Spiegels, 2 Sternrosetten so unmittelbar nebeneinander, daß sie parallel zur vorderen Kante des Spiegels und von dieser 1 cm (bei Aufschiebeschlaufen- und Schulterklappenspiegel 0,5 cm) entfernt liegen, 3 Sternrosetten so unmittelbar nebeneinander, daß sie die Form eines gleichseitigen Dreieckes bilden, dessen Basis vom linken und vom rechten Rand des Kragenspiegels gleichen Abstand hat und parallel zur vorderen Kante des Kragenspiegels 1 cm (bei Aufschiebeschlaufen- und Schulterklappenspiegel 0,5 cm) von dieser Kante entfernt liegt. Lyra, Äskulapstab und lateinisches Kreuz sind in der Mitte des vorderen Spiegels aufgenäht.
(7)Die Borten sind 1 mm vom Rand des
Spiegels entfernt aufgenäht. Auf Spiegeln für
den Dienstgrad eines Bezirks- oder Landes-
Feuerwehr-Arztes, eines Bezirks- oder Lan-
des-Feuerwehr-Kuraten und für höhere
Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrade sind
die Borten 3,5 cm breit und so an der vor
deren Kante und an der Außenkante des
Spiegels aufgenäht, daß sie ein Brokatfeld
ergeben. Auf Spiegeln für Stabsoffiziers
dienstgrade bleibt der Spiegel oben 1 cm
sichtbar. Die Bortenbreite auf den Spiegeln
der Aufschiebeschlaufen und Schulterklappen
beträgt 3,5 cm; die Borten sind so aufgenäht,
daß sie ein Quadrat ergeben; der oben sicht
bare Rand auf den Spiegeln der Aufschiebe
schlaufen oder der Schulterklappen für Stabs
offiziersdienstgrade beträgt 0,5 cm.
(8)Bedienstete des O. ö. Landes-Feuerwehr-
verbandes tragen in der Mitte des Spiegels
1 cm vom oberen Spiegelrand (bei Aufschie
beschlaufen und Schulterklappenspiegel
0,5 cm) entfernt das Landeswappen.
(9) Auf dem Spiegel tragen:
1Sternrosette aus Aluminium;
2Sternrosetten aus Aluminium;
3Sternrosetten aus Aluminium;
1 Sternrosette aus Aluminium und eine 15 mm breite Silberborte am unteren Rand des Spiegels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;
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Oberlöschmeister (OLm)
Hauptlöschmeister (HLm)
Brandmeister (Bm)
Oberbrandmeister (OBm) Hauptbrandmeister (HBm)
2Sternrosetten aus Aluminium und eine 15 mm
breite Silberborte auf dem unteren Rand des Spie
gels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder
der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;
3Sternrosetten aus Aluminium und eine 15 mm
breite Silberborte auf dem unteren Rand des Spie
gels, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe oder
der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit;
1silbergestickte Sternrosette, auf dem unteren Rand
des Spiegels eine 15 mm breite und parallel darüber
in einem Abstand von 2 mm eine 7 mm breite Sil
berborte, auf dem Spiegel der Aufschiebeschlaufe
oder der Schulterklappe ist die Borte 7 mm breit
und die parallel in einem Abstand von 1 mm
darüber liegende Borte 3 mm breit;
2silbergestickte Sternrosetten, Silberborten wie bei
Brandmeister;
3silbergestickte Sternrosetten, Silberborten wie bei
Brandmeister;
1goldgestickte Sternrosette, Spiegel, eingefaßt mit
einer gedrehten Goldschnur;
2goldgestickte Sternrosetten, Einfassung wie bei
Amtswalter;
3goldgestickte Sternrosetten, Einfassung wie bei
Amtswalter;.
1 goldgestickte Lyra, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;
1 goldgestickter Äskulapstab, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;
1 goldgesticktes lateinisches Kreuz, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;
1goldgestickte Sternrosette, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;
2goldgestickte Sternrosetten, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;
3goldgestickte Sternrosetten, Spiegel, eingefaßt mit gedrehter Goldschnur;
1 silbergestickter Äskulapstab auf Goldbrokatfeld;
1 silbergesticktes lateinisches Kreuz auf Goldbrokatfeld;
1silbergestickte Sternrosette auf Goldbrokatfeld;
2silbergestickte Sternrosetten auf Goldbrokatfeld;
3silbergestickte Sternrosetten auf Goldbrokatfeld;
1 silbergestickter Äskulapstab auf Goldbrokatfeld;
1 silbergesticktes lateinisches Kreuz auf Goldbrokatfeld;
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Vize-Landesbranddirektor (VLBD) Landesbranddirektor (LBD)
1silbergestickte Sternrosette, halbkreisförmig mit
einem silbergestickten Eichenkranz umgeben auf
Goldbrokatfeld;
2silbergestickte Sternrosetten, halbkreisförmig mit
einem silbergestickten Eichenkranz umgeben auf
Goldbrokatfeld."
10.Der erste Satz des § 25 Abs. 1 hat zu lauten:
"Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der
Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren, die im Rahmen des
Feuerwehrdienstes für bestimmte Verwendungen vorgesehen und für eine
solche Verwendung
11.Im § 25 Abs. 3 wird
a)an Stelle der Wortgruppe
"Gasschutzmann:Gasmaske
die Wortgruppe gesetzt: "Atemschutzmann: Atemmaske
b)angefügt:
"Strahlenschutzmann: Silbernes Windrad mit 3 silbernen Flügeln auf
schwarzem Grund
entsprechend ausgebildet sind, tragen an der dem Körper abgewandten Seite des rechten Unterärmels des Rockes und des Schutzanzuges 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt die ihren Funktionen im Einsatz entsprechenden Verwendungsabzeichen."
Gasschutztauglichkeit und erfolgreicher Besuch des Atemschutzlehrganges an der Landes-Feuerwehr-schule;" volle Atemschutztauglichkeit und erfolgreicher Besuch des Atemschutzlehrganges an der Landes-Feuerwehrschule;" Strahlenmeßlehrgang I."
"(9) Zum Uniformhemd ist die lange Hose, die Hose des Schutzanzuges oder die Stiefelhose mit Leibriemen zu tragen.
(10) Zum Mantel sind graue Wildlederhandschuhe, graue Wollhandschuhe oder weiße Handschuhe zu tragen. Zum Rock können solche Handschuhe getragen werden. Zum Lederrock oder zur Lederweste sind braune Lederhandschuhe zu tragen."
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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