Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am Walde
LGBL_OB_19710628_26Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am WaldeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.06.1971
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/1971 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 17. Mai 1971 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am
Walde
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 17. Mai 1971 der Gemeinde St. Stefan am Walde, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Stefan am Walde:
Geteilt; oben in Gold ein blaues schrägrechte gestelltes Beil mit schwarzem Stiel; unten in Grün drei silberne, zwei zu eins gestellte, unregelmäßig geformte Steine.
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