Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchschlag bei Linz
LGBL_OB_19710517_24Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchschlag bei LinzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.05.1971
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1971 11. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 19. April 1971 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchschlag bei Linz
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober-österreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. April 1971 der Gemeinde Kirchschlag bei Linz, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kirchschlag bei Linz:
In Blau ein silberner Hügel, darin eine blaue Scheibe belegt mit einem silbernen Schneekristall. Aus dem rechten Obereck hervorbrechend eine goldene Sonne; links eine halbe, vom Schildrand ausgehende, silberne Kirche mit einem Strebepfeiler und beiderseits davon je einem unten eckig, oben halbrunden, schwarzen Fenster, der links eingebaute Turm das Kirchendach überragend mit einem unten eckigen, oben halbrunden, darüber einem runden, schwarzen Fenster sowie mit einem geschwungenen Helmdach, einer Kuppel und einem Kreuz.
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