Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederwaldkirchen
LGBL_OB_19701202_65Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde NiederwaldkirchenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.12.1970
Fundstelle
LGBl. Nr. 65/1970 26. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1970 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Niederwaldkirchen
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gcmeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. Oktober
1970 der Gemeinde Niederwaldkirchen, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Niederwaldkirchen:
Geteilt; oben in Gold drei grüne Tannen, unten in Rot eine silberne, heraldische Lilie.
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