Gesetz, mit dem das Statut für die Stadt Steyr neuerlich abgeändert wird (2. Novelle zum Statut für die Stadt Steyr)
LGBL_OB_19700813_45Gesetz, mit dem das Statut für die Stadt Steyr neuerlich abgeändert wird (2. Novelle zum Statut für die Stadt Steyr)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.08.1970
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1970 19. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Gesetz
vom 15. Juni 1970, mit dem das Statut für die Stadt
Steyr neuerlich abgeändert wird (2. Novelle zum Statut für die Stadt Steyr)
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das Statut für die Stadt Steyr, LGB1. Nr. 47/1965, in der Fassung des Gesetzes LGB1. Nr. 41/1969 wird abgeändert wie folgt:
Dem § 43 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt:
"(3) Der Gemeinderat ist überdies befugt, einzelne in seine Zuständigkeit fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Magistrat zu übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist."
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