Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Alkoven
LGBL_OB_19700526_34Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde AlkovenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.05.1970
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/1970 12. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 4. Mai 1970 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Alkoven
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß §\ 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 4. Mai 1970 der Gemeinde
Alkoven, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines
Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Alkoven:
Von Rot und Blau durch einen silbernen Wellenbalken gespalten; überdeckt von einem silbernen Morgenstern und einer silbernen Hellebarde mit goldenen schräggekreuzten Stielen.
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