Gesetz, mit dem das O.ö. Behindertengesetz abgeändert wird (O.ö. Behindertengesetz- Novelle 1970)
LGBL_OB_19700218_14Gesetz, mit dem das O.ö. Behindertengesetz abgeändert wird (O.ö. Behindertengesetz- Novelle 1970)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.02.1970
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/1970 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
"(3) Das Pflegegeld ist im Wege der Postsparkasse zu zahlen, soweit nicht in besonderen Fällen aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder Einfachheit eine andere Zahlungsart geboten erscheint. Gebühren für die Zustellung des Pflegegeldes sind vom Land zu tragen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 1970 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.