Datum der Kundmachung
19.01.1970
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1970 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Gesetz, mit dem das O.ö. Schulaufsichts-Ausführungsgesetz abgeändert wird (O.ö. Schulaufsichts-Ausführungsgesetznovelle 1969)
Text
Das O. ö. Schulaufsichts-Ausführungsgesetz, LGB1. Nr. 51/1963, wird abgeändert wie folgt:
"(4) Die übrigen Mitglieder sind von den Gemeinden zu bestellen. Diese Aufgabe der Gemeinden ist eine solche des eigenen Wirkungsbereiches."
3.Im § 11 Abs. 1 tritt an die Stelle der Wortgruppe "§ 9 Abs. 3" die Wortgruppe "§ 9 Abs. 4".