Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Pantaleon
LGBL_OB_19691028_53Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. PantaleonGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.10.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/1969 23. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 13. Oktober 1969 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Pantaleon
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 13. Oktober 1969 der Gemeinde St. Pantaleon, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Pantaleon:
Geteilt; oben in Silber ein blauer, rot bewehrter und bezungter, schreitender Löwe; unten in Grün schräggekreuzt ein silberner Hammer und ein silberner Schlegel.
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