Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald
LGBL_OB_19691028_52Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lohnsburg am KobernaußerwaldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.10.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 52/1969 23. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 13. Oktober 1969 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Lohnsburg am Kobernaußerwald
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 13. Oktober 1969 der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald:
In Blau ein goldener, aufgerichteter Hirsch mit zwölfendigem Geweih.
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