Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weilbach
LGBL_OB_19690805_46Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde WeilbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.08.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/1969 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weilbach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45j mit Beschluß vom 14. Juli 1969 der Gemeinde Weilbach, politischer Bezirk Ried im Inn-kreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Weilbach:
In Gold ein schwarzes aufgerichtetes Eichhörnchen.
Für die o. ö. Landesregierung:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.