Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wallern an der Trattnach
LGBL_OB_19690805_44Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wallern an der TrattnachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.08.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1969 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wallern an
der Trattnach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit
Beschluß vom 14. Juli 1969 der Gemeinde Wallern an der Trattnach,
politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines
Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wallern an der Trattnach:
Gespalten; rechts in Grün ein goldenes Eichenblatt; links gespalten von Gold und Rot mit einem Tatzenkreuz in gewechselten Farben.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.