Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Stadtwappens
LGBL_OB_19690512_33Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines StadtwappensGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.05.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/1969 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 21. April 1969 über
die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt
und über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines Stadtwappens
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 2 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 21. April 1969 die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg zur Stadt erhoben.
Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr.-45, mit Beschluß vom 21. April 1969 der Stadtgemeinde Perg das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Stadtwappens verliehen:
In Rot auf schwarzem Dreiberg ein silbernes, auf der mittleren und hinteren Kuppe stehendes, aufgerichtetes Einhorn.
Für die o. ö. Landesregierung:
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