Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz abgeändert wird
LGBL_OB_19690320_21Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz abgeändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.03.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/1969 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 3. März 1969, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz abgeändert wird
Auf Grund des § 41 Abs. 5 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz,
LGB1. Nr. 46/1965, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz übertragen wird, LGB1. Nr. 55/1965, wird abgeändert wie folgt:
Im § 1 Abs. 1 entfällt die lit. a; die lit. b, c und d erhalten die Bezeichnung lit. a, b und c.
§ 2
Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.