Datum der Kundmachung
20.03.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/1969 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Landesverfassungsgesetz, mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz 1954 abgeändert wird (Landes-Verfassungsgesetznovelle 1969)
Text
"Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen,
die die österreichische Staatsbürgerschaft be
sitzen, im Lande Oberösterreich ihren ordent
lichen Wohnsitz haben, vor dem 1. Jänner des
Jahres der Wahl das neunzehnte Lebensjahr voll
endet haben und vom Wahlrecht nicht ausge
schlossen sind."