Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Liebenau
LGBL_OB_19690218_16Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde LiebenauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.02.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/1969 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 27. Jänner 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Liebenau
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Jänner 1969 der Gemeinde Liebenau, politischer Bezirk Freistadt, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Liebenau:
Gespalten; rechts in Silber auf schwarzem Felsen mit Spitze und Knauf ein schwarzes Patriarchenkreuz mit Kleeblattenden; links in Grün zwei silberne, schräg gekreuzte Glasmacherpfeifen. Für die o. ö. Landesregierung:
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