Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding
LGBL_OB_19690218_15Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde LeondingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.02.1969
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1969 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 27. Jänner 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Jänner 1969 der Gemeinde Leonding, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Leonding:
In Silber ein roter, aufgerichteter, goldbewehrter Greif. Für die o. ö. Landesregierung:
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