Gesetz, mit dem das Oö. Müllabfuhrgesetz abgeändert wird
LGBL_OB_19681231_56Gesetz, mit dem das Oö. Müllabfuhrgesetz abgeändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.12.1968
Fundstelle
LGBl. Nr. 56/1968 32. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
vom 30. Oktober 1968, mit dem das O. ö. Müllabfuhrgesetz
abgeändert wird.
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das O. ö. Müllabfuhrgesetz, LGB1. Nr. 15/1959, wird
abgeändert wie folgt:
1.§ 7 hat zu lauten:
"§ 7. Müllabfuhrordnung
Der Gemeinderat hat die näheren Bestimmungen über die gemeindliche Müllabfuhr auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes nach Anhören des Gemeindearztes der Sanitätsgemeinde in einer Müllabfuhrordnung zu erlassen."
2.§ 10 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches."
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