Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schildorn
LGBL_OB_19680911_35Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde SchildornGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.09.1968
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/1968 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 12. August 1968 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schildorn.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. August 1968 der Gemeinde Schildorn, politischer Bezirk Ried im Inn-kreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schildorn:
In Rot ein silbernes, steigendes Schwert mit goldenem Griff, überdeckt durch einen silbernen Rundschild mit blauem Schildbuckel.
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