Gesetz, mit dem das Oö. Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetz für Mitglieder eines Stadtrates abgeändert wird | Omnilex
Gesetz, mit dem das Oö. Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetz für Mitglieder eines Stadtrates abgeändert wird
LGBL_OB_19680903_31Gesetz, mit dem das Oö. Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetz für Mitglieder eines Stadtrates abgeändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.09.1968
Fundstelle
LGBl. Nr. 31/1968 19. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Gesetz, mit dem das Oö. Unvereinbarkeits-Verfahrensgesetz für Mitglieder eines Stadtrates abgeändert wird
Text
"§ 5.
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches."
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