Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder in Oberösterreich
LGBL_OB_19671017_62Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder in OberösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.10.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/1967 26. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
§ 2.
Alle Rinder, die im Jahre 1967 auf Almen oder Weiden der festgestellten Verbreitungsgebiete ge-
weidet wurden, sind in der Zeit zwischen dem 15. Oktober 1967 und dem 30. November 1967 oder in der Zeit zwischen dem 21. März 1968 und dem Beginn der Weidezeit 1968 einem Entdasselungsver-fahren zu unterziehen.
§ 3.
(1)Die Entdasselung hat zu erfolgen
a)in der Zeit zwischen dem 15. Oktober 1967 und
dem 30. November 1967 mittels Injektion oder
____Aufgjiß eines speziellen Phosphatesters;
b)in der Zeit zwischen dem 21. März 1968 und dem
Beginn der Weidezeit 1968 mittels Aufguß eines
spezifischen Phosphatesters oder mittels Wa
schungen mit Derrispräparaten oder auf mecha
nischem Wege mittels Dasselhäkchen.
(2)Die behandelten Rinder sind vom Tierhalter
vor dem Weideauftrieb einer Nachuntersuchung zu
unterziehen. Hiebei noch festgestellte Dassellarven
sind auf medikamentösem oder mechanischem Wege
zu vernichten.
§ 4.
(1)Diese [Verordnung tritt mit dem Ablauf des
Tages ihrer! Kundmachung im Landesgesetzblatt für
Oberösterreich in Kraft.
(2)Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landes
hauptmannes von Oberösterreich betreffend die
Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder,
LGB1. Nr. 15/1949, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.