Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mehrnbach
LGBL_OB_19671012_60Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde MehrnbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.10.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 60/1967 24. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 4. September 1967 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mehrnbach.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 4. September 1967 der Gemeinde Mehrnbach, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mehrnbach:
Gespalten; rechts in Schwarz ein goldener, vom Schildfuß ausgehender Kirchturm mit zwei viereckigen Untergeschoßen, einem achtseitigen Obergeschoß mit Strebepfeilern und einem achteckigen Spitzdach, bekrönt mit Kugel und Kreuz, die Ge-schoße getrennt durch Kaffgesimse, im untersten Geschoß zwei schwarze, rechteckige Fensteröffnungen, im Obergeschoß ein schwarzes, spitzbogiges Fenster, links in Silber ein blauer Wellenpfahl.
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