Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Vorchdorf
LGBL_OB_19670717_34Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde VorchdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.07.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/1967 14. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1967 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Vorchdorf.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1967 der Gemeinde Vorchdorf, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Vorchdorf:
In Grün ein silbernes, quadratisches, dreigeschossiges Haus mit Sockel, schwarzem Rundbogentor, zwei schwarzen, rechteckigen Fenstern im Erdgeschoß und je vier schwarzen, rechteckigen Fenstern in den beiden Obergeschossen, davon die beiden mittleren als Doppelfenster; bekrönt mit einem Rundbogenfries, darüber ein kleines, schwarzes, rundbogiges Mittelfenster und rotes Walmdach; seitlich begrenzt mit versetzten Eckquadern.
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