Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anlage der Wählerverzeichnisse auf Grund der Gemeindewahlordnung 1967
LGBL_OB_19670620_29Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anlage der Wählerverzeichnisse auf Grund der Gemeindewahlordnung 1967Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.06.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1967 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 22. Mai 1967 über die Anlage der Wählerverzeichnisse auf Grund der Gemeindewahlordnung 1967.
In Durchführung des § 14 Abs. 5 der Gemeindewahlordnung 1967, LGB1.
Nr. 24, wird verordnet:
§ 1.
Für die Wahlen des Gemeinderates in den oberösterreichischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut hat die Erfassung der Wahlberechtigten auf Grund von Wähleranlageblättern zu unterbleiben.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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